Verein «gelbschwarz herrliberg»

Der Verein gelbschwarz Herrliberg ist in den vergangenen Jahren laufend gewachsen; er weist inzwischen 59 Mitglieder auf.

Jahresbericht des Präsidenten 2023: pdf-Datei herunterladen

Auszug aus den Statuten

des Vereins «gelbschwarz herrliberg»

I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1

Unter dem Namen «gelbschwarz herrliberg» besteht mit Sitz in Herrliberg ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2

Der Verein bezweckt die finanzielle Unterstützung von Projekten und Angelegenheiten im Dorf Herrliberg. Bei Wahlen unterstützt der Verein Mitglieder von «gelbschwarz herrliberg», der Schweizerischen Volkspartei der Sektion Herrliberg oder auch andere bürgerlich gesinnte Kandidaten.

VII. Mitgliedschaft

Art. 10

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Vorstand entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Ein Ausschluss muss nicht begründet werden.

Die Mitglieder leisten einen jährlichen Beitrag von mindestens CHF 350.-, vorbehältlich einer höheren Beitrags­festsetzung durch die Generalversammlung. Sind zwei Mitglieder miteinander verheiratet oder Partner, beträgt ihr gemeinsamer jährlicher Beitrag das Eineinhalbfache des ordentlichen Mitgliederbeitrages, mindestens aber CHF 500.-. Der Jahresbeitrag für Firmen / juristische Personen beträgt ebenfalls Fr. 500.-.

(Bei einer Einzelmitgliedschaft kann der/die Partner/in bei Anlässen ebenfalls teilnehmen, hat jedoch an der GV kein Stimmrecht und bei Anlässen ist mit einem Unkostenbeitrag zu rechnen.)

Ich/wir interessiere/n mich/uns für eine Mitgliedschaft bei «gelbschwarz herrliberg» und melde/n mich/uns an:

Anmeldeformular herunterladen und ausgefüllt einsenden an:

Rolf Jenny, Schlattstrasse 8, 8704 Herrliberg